Bücherei-Ordnung

Benutzungs- und Gebühren-Ordnung

§ 1 Benutzungsberechtigung

Die Gemeindebücherei Gmund am Tegernsee ist eine gemeinnützige, öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass des Benutzers zu nehmen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern.

§ 2 Leserausweis

Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises an. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer erkennt durch seine eigenhändige Unterschrift die Benutzungsordnung an und erteilt die Zustimmung zur elektronischen Speicherung. Jede Namensänderung oder jeder Wohnortwechsel sind anzuzeigen. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bei jeder Ausleihe vorzulegen. Sein Verlust ist unverzüglich zu melden; für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Leser. Die Erstausfertigung des Leserausweises ist kostenlos. Die Ersatzausfertigung bei Verlust kostet 3 EUR. Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.

§ 3 Leihfrist

Die Leihfrist für Bücher und CDs beträgt 4 Wochen. Zeitschriften können 2 Wochen mitgenommen werden. Für DVDs gilt eine Ausleihfrist von 1 Woche. Eine einmalige Verlängerung dieser Frist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellungen für das betreffende Medium vorliegen. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vormerkung vorzunehmen. Sie hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.

Zeitschriften können im Erscheinungsmonat nicht verliehen werden.

§ 4 Gebühren

Die Ausleihe der Medien erfolgt (mit Ausnahme der Säumnis- und Mahngebühren) für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos; Erwachsene entrichten einen Jahresbeitrag pro Kalenderjahr von 10 EUR.

Bei Überschreiten der Leihfrist entstehen:

Säumnisgebühren von 0,50 EUR pro entliehenem Medium und pro angefangener Woche. Sie addieren sich und werden automatisch fällig, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung. Bei DVDs fällt 1 EUR pro Medium und pro verstrichener Öffnung an.

Mahngebühren werden nach etwa 14 Tagen für die schriftliche Benachrichtigung erhoben. Diese sind fällig ab dem Tag der Absendung durch die Bücherei. Bei der 1. Mahnung sind dies 1,50 EUR, bei der 2. Mahnung 2,50 EUR nach weiteren 14 Tagen für die 3. Mahnung 10 EUR zuzüglich Einschreibgebühren. Zu den Gebühren für die zweite und/oder dritte Mahnung sind jeweils die Gebühren der vorangegangenen Mahnung(en) hinzuzurechnen.

§ 5 Haftung und Behandlung der Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und Schäden unaufgefordert der Bücherei zu melden. Das Weiterleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an Abspielgeräten der Benutzer durch möglicherweise defekte Medien.

§ 6 Benutzungsordnung – Benutzungssperre

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung.

§ 7 Verhalten in den Büchereiräumen

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

§ 8 Öffnungszeiten

Sonntags von 9.30 bis 11.30 Uhr
Dienstags von 18.oo bis 19.oo Uhr
Donnerstags von 15.oo bis 17.oo Uhr
Am 1. Samstag des Monats von 9.oo bis 11.oo Uhr.

An Feiertagen bleibt die Bücherei geschlossen.

Außerhalb der genannten Öffnungszeiten steht die Bücherei Kindergärten, Schulen und Gruppen nach Absprache zur Verfügung.

§ 9 Genehmigung und Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Gebührenordnung wurde mit Beschluss der Träger am 1. Januar 2014 erlassen und tritt sofort in Kraft.

Gmund am Tegernsee, den 1. Januar 2014